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Hauskehricht / sperrige Gegenstände
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Alle brennbaren, nicht wieder verwertbaren Siedlungsabfälle. Das Abfuhrmaterial bitte erst am Abfuhrtag in den offiziellen Kehrichtsäcken der IGKSG (Züri-Unterland-Sack) oder mit ausreichend Sperrgutmarken versehen ab 7.00 Uhr bereitstellen.
Leichtentzündliche Abfälle (auch Lumpen mit Lösungsmittel etc.) sind Sonderabfälle.
Sperrgutmarken für sperrige und brennbare Abfälle können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Sperrgutmarken auf gebührenfreien Kehrichtsäcken sind nicht gestattet.
Bei gleichzeitigem Neukauf von vergleichbarer Ware können sperrige Gegenstände auch bei den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängig der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht.
Gebührenpflichtige Sammelstellen auch bei den Firmen Bader Paul Transporte AG und Bruno Röllin AG in Regensdorf. |
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| Veranstalter: Gemeinde, Datum: 21.02.2012, Zeit: ab 7:00 Uhr |
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