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Hauskehricht / Sperrgut 
Das Abfuhrmaterial bitte erst am Abfuhrtag in den offiziellen Kehrichtsäcken der IGKSG (Zürich-Unterland-Sack) oder das Sperrgut mit ausreichend Marken versehen ab 7.00 Uhr bereitstellen.

Sperrgutmarken für sperrige, brennbare Abfälle mit max. Abmessungen von 1m x 1m x 2m können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Sperrgutmarken auf gebührenfreien Kehrichtsäcken sind nicht gestattet!

Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere oder Möbel samt ihren Bestandteilen müssen vom Detailhandel unabhängig von der Marke zurückgenommen werden, wenn gleichzeitig eine vergleichbare Ware gekauft wird. "Vergleichbar" heisst, dass die neue und die alte Ware gleich oder ähnlich sind: Snowboard gleich Ski oder Bett gleich Sofa. "Gleichzeitig" heisst, dass die alte Ware unmittelbar beim Kauf der neuen abgegeben werden muss und nicht erst nachträglich. Ohne Neukauf muss die kommunale Sperrgutsammlung benutzt werden.
Veranstalter: Gemeinde, Datum: 17.08.2010, Zeit: ab 7:00 Uhr
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